
In diesem Ratgeber
- Warum in Jahrzehnten denken
- Eine Insel, die oft erobert wurde
- Dreimal änderten sich die Regeln
- Die drei Uhren
- Die Uhr Ihres Herkunftslandes
- Jahr 0 bis 1: das Fundament
- Jahr 1 bis 5: die Kontinuität schützen
- Jahr 8: die Passfrage
- Jahr 1 bis 17: was Non-Dom leistet und was nicht
- Jahr 17: fiktives Domizil, die 5-%-Regel und die 250.000-Euro-Option
- Jahr 20 und danach: Ruhestand, Nachlass, nächste Generation
- Glaube, Familie und eine orthodoxe Insel
- Zwei Rechenbeispiele (zur Veranschaulichung, keine Mandanten)
- Für wen Zypern auf lange Sicht passt
- Für wen es nicht passt
- Wie das zu Ihrem Plan B passt
- Häufige Fragen
- Quellen
Stand 11. Oktober 2026: auf Grundlage des zyprischen Einkommensteuergesetzes und des Gesetzes über die Sonderabgabe für Verteidigung in der Fassung der Steuerreform ab 1. Januar 2026, des Rundschreibens 2/2026 der Steuerverwaltung zur Verlängerung der Non-Dom-Behandlung, des Gesetzes 7(I)/2007 über die Freizügigkeit von EU-Bürgern, des Personenstandsgesetzes in der Fassung des Gesetzes 149(I)/2023 zur Einbürgerung sowie der Staatsangehörigkeits- und Steuerregeln Deutschlands, Österreichs und der Schweiz. Wir aktualisieren diesen Ratgeber, wenn sich die Regeln ändern.
Fast alles, was über Zypern geschrieben wird, auch das meiste von uns, handelt vom ersten Jahr: an welchem Tag Sie landen, welchen Mietvertrag Sie unterschreiben, welches Formular wohin geht. Unser Ratgeber zum Umzug nach Zypern bringt diese Schritte in die richtige Reihenfolge, unser Beitrag zu Non-Dom sagt, für wen sich der Status lohnt, und unser Text über Zypern als EU-Basis neben einem Plan B zeigt, wie die Insel mit einem zweiten Wohnsitz außerhalb der EU zusammenpasst.
Dieser Artikel beginnt dort, wo jene aufhören. Angenommen, der Umzug gelingt. Die Kinder finden Freunde, die Firma wächst, das Griechisch wird besser. Was geschieht in Jahr fünf, in Jahr acht, in Jahr siebzehn? Welche Türen öffnen sich unterwegs, welche schließen sich, und welche Entscheidungen müssen Jahre vorher fallen, bevor sie dringend wirken?
Unser Titelbild zeigt die Kirche des heiligen Lazarus in Larnaka. Nach orthodoxer Überlieferung kam Lazarus, den Christus in Bethanien auferweckt hatte, nach Kition, das heutige Larnaka, und war dort dreißig Jahre lang Bischof, bevor er ein zweites Mal starb. Sein Grab wurde 890 gefunden, die Kirche darüber bald danach auf Befehl des byzantinischen Kaisers Leon VI. errichtet. Ein passendes Bild für dieses Thema: ein zweites Leben, ordentlich gelebt, über Jahrzehnte, an einem Ort.
Warum in Jahrzehnten denken
Ein Umzug ins Ausland wird meist als Flucht verkauft. Wir sehen das anders. Eine Familie, die einen Hochsteuerstaat verlässt, um ihr Leben an einem freieren Ort aufzubauen, flieht vor nichts; sie wählt, wo ihre Arbeit, ihr Erspartes und ihre Kinder wachsen sollen. Eine solche Wahl verdient einen Plan über zwanzig Jahre, nicht über zwanzig Tage.
Drei Gründe machen den langen Blick auf Zypern unverzichtbar.
Die Vorteile kommen früh, die Pflichten nicht. Non-Dom wirkt ab dem ersten Jahr der Steueransässigkeit, ist aber befristet. Daueraufenthalt und Staatsbürgerschaft kommen erst nach Jahren ununterbrochenen Lebens auf der Insel.
Mehrere Uhren laufen gleichzeitig und zählen nicht gleich. Das Aufenthaltsrecht zählt Jahre und Monate der Abwesenheit. Das Steuerrecht zählt Kalenderjahre der Ansässigkeit. Und Ihr Herkunftsland lässt eigene Uhren weiterlaufen, auch nachdem Sie gegangen sind.
Die Regeln bewegen sich. Zypern hat sein Steuerrecht, seine Bankregeln und seine Passpolitik in den letzten Jahren geändert, manchmal über Nacht. Ein Plan, der nur unter den heutigen Regeln funktioniert, ist kein Plan.
Freiheit ist für uns der Zustand, in dem eine Familie langfristig planen kann, ohne bei jedem Schritt um Erlaubnis zu fragen.
Eine Insel, die oft erobert wurde
Kaum ein Ort in Europa hat so oft den Herrn gewechselt. Phönizier und Griechen besiedelten die Küsten, Rom regierte, Byzanz hielt die Insel fast tausend Jahre. Richard Löwenherz eroberte sie 1191 auf dem Weg ins Heilige Land und verkaufte sie weiter; das französische Haus Lusignan herrschte drei Jahrhunderte, Venedig achtzig Jahre, die Osmanen ab 1571, die Briten ab 1878. 1960 wurde Zypern unabhängige Republik, mit Erzbischof Makarios III. als erstem Präsidenten. Seit der türkischen Invasion von 1974 ist die Insel geteilt, und das Recht der Republik gilt praktisch nur in den Gebieten unter ihrer Kontrolle. 2004 trat Zypern der EU bei, 2008 führte es den Euro ein.
Ein Volk, das nacheinander aus Konstantinopel, Paris, Venedig, Istanbul und London regiert wurde, lernt, die Familie nah zu halten, die Kirche noch näher und den eigenen Rat für sich. Dieser Instinkt, mehr als jeder Steuersatz, ist der Grund, warum sich viele zugezogene Familien hier zu Hause fühlen.
Dieselbe Geschichte enthält eine Lehre für Neuankömmlinge: Der Boden bewegt sich. Drei Episoden der jüngsten Zeit zeigen, wie.
Dreimal änderten sich die Regeln
2013: Die Sparer zahlten
Im März 2013 standen die beiden größten zyprischen Banken, belastet mit griechischen Staatsanleihen, vor dem Zusammenbruch. Im Rettungspaket mit Eurozone und IWF wurde die Laiki Bank abgewickelt: Die gesicherten Einlagen bis 100.000 Euro gingen an die Bank of Cyprus, die ungesicherten blieben in einer Restbank. Bei der Bank of Cyprus selbst wurden 47,5 % der Einlagen über 100.000 Euro in Aktien umgewandelt. Es folgten Kapitalverkehrskontrollen mit Obergrenzen für Überweisungen ins Ausland; die letzten fielen erst am 6. April 2015.
Wer glaubt, dass Ersparnisse dem Sparer gehören, hat daraus eine harte Lektion gelernt, und nicht nur in Zypern: Die europäischen Abwicklungsregeln machen den Bail-in heute zu einem Standardinstrument. Die praktische Folgerung ist nicht Angst, sondern Struktur. Halten Sie das Betriebsgeld in Zypern und das langfristige Vermögen über mehrere Institute und Länder verteilt, und lassen Sie keine einzelne Bank, in keinem Staat, alles verwahren, was Sie besitzen.
2020: Der Pass ist nicht mehr zu kaufen
Jahrelang verkaufte Zypern die Staatsbürgerschaft an Investoren, zuletzt für eine Mindestinvestition von 2 Millionen Euro. 2020 zeigte eine Recherche von Al Jazeera, die „Cyprus Papers", Pässe für Menschen, die sie nie hätten bekommen dürfen. Die Regierung schloss das Programm zum 1. November 2020.
Seitdem gibt es für Zugezogene nur einen Weg zum zyprischen Pass: Jahre rechtmäßigen Aufenthalts, eine Sprachprüfung und einen Landeskundetest. Wir halten das für richtig. Ein schnell gekaufter Pass ist nur so fest wie die politische Stimmung, die ihn verkauft hat; ein erlebter Pass lässt sich viel schwerer wieder nehmen.
2026: Die Reform, die die Klippe abflachte
Die Steuerreform ab 1. Januar 2026 hob die Körperschaftsteuer auf 15 %, schaffte die fiktive Dividendenausschüttung für Gewinne ab 2026 ab, vereinfachte die 60-Tage-Regel und verbreiterte die Einkommensteuerstufen; die ersten 22.000 Euro des steuerpflichtigen Einkommens werden nun mit 0 % besteuert. Zwei weniger beachtete Änderungen sind für einen langen Aufenthalt noch wichtiger. Die Sonderabgabe für Verteidigung (SDC) auf Dividenden für Personen mit zyprischem Domizil sank für Gewinne ab 2026 von 17 % auf 5 %, und wer nach 17 Jahren als domiziliert gilt, kann die Non-Dom-Behandlung jetzt gegen einen Festbetrag verlängern. Auf beides kommen wir zurück; zusammen verändern sie, wie Jahr siebzehn aussieht.
Die drei Uhren
Der nützlichste Gedanke für einen langen Aufenthalt auf Zypern: Mit Ihrer Ankunft beginnen drei Uhren zu laufen, und Sie müssen alle im Blick behalten.
Die Aufenthaltsuhr. Sie zählt Jahre rechtmäßigen Aufenthalts und misst Ihre Abwesenheiten. Nach fünf Jahren kann sie Ihnen den Daueraufenthalt geben, nach acht, auf eine bestimmte Weise gezählt, den Antrag auf Einbürgerung. Sie reagiert empfindlich auf Zeit im Ausland.
Die Steueruhr. Sie zählt Kalenderjahre, in denen Sie in Zypern steuerlich ansässig sind. Bis zu siebzehn davon gibt Ihnen der Non-Dom-Status 0 % SDC auf Dividenden und Zinsen. Abwesenheiten als solche interessieren sie nicht, nur ob Sie in jedem Jahr die 183-Tage- oder die 60-Tage-Regel erfüllen.
Die Uhr Ihres Herkunftslandes. Der Wegzug schaltet nicht jede Regel zu Hause ab. Deutschland, Österreich und die Schweiz behandeln Wegziehende sehr unterschiedlich, und gerade Deutschland lässt einige Uhren noch Jahre weiterlaufen.
Die Uhren laufen nicht im Gleichschritt. Ein Jahr, das Sie überwiegend im Ausland verbringen, kann über die 60-Tage-Regel steuerlich zählen und dennoch die Kontinuität brechen, die der Daueraufenthalt verlangt. Der Rest dieses Ratgebers handelt davon, alle drei zugleich zu lesen.
Die Uhr Ihres Herkunftslandes
Deutschland.
Wohnsitz. Solange Sie in Deutschland eine Wohnung innehaben, die Sie jederzeit nutzen können, bleiben Sie nach § 8 AO unbeschränkt steuerpflichtig, gleich, was in Zypern geschieht. Die Abmeldung allein genügt nicht; entscheidend ist, ob die Wohnung aufgegeben oder fest vermietet ist.
Wegzugsbesteuerung. Wer mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hält, etwa an der eigenen GmbH, muss § 6 AStG prüfen: Seit 2022 gilt die Besteuerung der stillen Reserven auch beim Wegzug in einen EU-Staat; die Steuer kann auf Antrag in sieben Jahresraten gezahlt werden.
Erbschaftsteuer. Deutsche Staatsangehörige bleiben nach § 2 ErbStG noch fünf Jahre nach dem Wegzug unbeschränkt erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Wer als Deutscher in ein Land mit niedriger Besteuerung oder einer Vorzugsbesteuerung zieht und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält, prüft zudem § 2 AStG, der zehn Jahre lang greifen kann. Ob der Non-Dom-Status als Vorzugsbesteuerung zählt, ist eine Frage für Ihren Steuerberater.
Staatsangehörigkeit. Seit dem 27. Juni 2024 können Deutsche ihren Pass behalten, wenn sie eine andere Staatsbürgerschaft annehmen.
Österreich. Eine Erbschaftsteuer gibt es seit 2008 nicht mehr. Beim Wegzug kann für Kapitalvermögen eine Wegzugsbesteuerung entstehen, die bei Umzug in die EU in Raten entrichtet werden kann. Die Staatsbürgerschaft verliert, wer freiwillig eine fremde annimmt, außer er hat vorher eine Beibehaltungsbewilligung erhalten.
Schweiz. Die Schweiz besteuert Privatpersonen beim Wegzug in der Regel nicht und erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft. Die Abmeldung bei der Gemeinde und der Umgang mit Säule 2 und 3a sind die eigentlichen Themen.
Zwischen Deutschland und Zypern gilt das Doppelbesteuerungsabkommen von 2011, mit Österreich eines von 1990, mit der Schweiz eines von 2014. Keines davon regelt die Erbschaftsteuer.
Jahr 0 bis 1: das Fundament
Unser Umzugsratgeber deckt das erste Jahr ausführlich ab; hier nur, was für die lange Sicht zählt.
Melden Sie sich von Anfang an an. EU-Bürger, die länger als drei Monate bleiben, beantragen die Anmeldebescheinigung, den Yellow Slip (MEU1), innerhalb von vier Monaten nach Ankunft; die Gebühr beträgt 20 Euro. Ihre Aufenthaltsuhr lässt sich später viel leichter belegen, wenn sie am ersten Tag auf Papier beginnt.
Führen Sie ab der ersten Woche ein Tagebuch der Aufenthaltstage und eine Belegmappe. Flugdaten, Mietvertrag, Rechnungen, Schulbescheinigungen. In Jahr acht wird jemand verlangen, dass Sie Jahr zwei nachweisen.
Erklären Sie Non-Dom ab dem ersten Steuerjahr. Der Status wirkt nur in Jahren, in denen Sie in Zypern steuerlich ansässig sind, und die Steueruhr beginnt mit dem ersten Ansässigkeitsjahr, ob Sie den Status nutzen oder nicht.
Kommen Sie richtig in GESY an. Der Beitrag von 2,65 % auf Dividenden und andere Einkünfte, gedeckelt bei 180.000 Euro Einkommen im Jahr, macht Sie allein noch nicht zum Leistungsberechtigten. Als EU-Bürger sind Sie versichert, sobald Sie in Zypern arbeiten, etwa über ein Gehalt aus der eigenen Gesellschaft. Später öffnet der Daueraufenthalt einen zweiten Weg.
Jahr 1 bis 5: die Kontinuität schützen
Für EU-Bürger gewährt das Gesetz 7(I)/2007 den Daueraufenthalt nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts. Die Kontinuität wird nicht unterbrochen durch Abwesenheiten von insgesamt bis zu sechs Monaten im Jahr, durch Wehrdienst oder durch eine einzige Abwesenheit von bis zu zwölf aufeinanderfolgenden Monaten aus wichtigem Grund, etwa Schwangerschaft, schwere Krankheit, Studium oder Entsendung.
Hier sollten die Leser unserer Plan-B-Serie genau hinsehen. Drei Wintermonate in Paraguay, sechs Wochen in Georgien und ein Monat bei den Eltern in Bayern summieren sich schneller, als man denkt. Sechs Monate im Jahr sind großzügig, aber eine Grenze, und gezählt wird sie von der Migrationsbehörde, nicht von Ihrem Steuerberater.
Was der Daueraufenthalt (MEU3) Ihnen gibt: einen Status, der nicht mehr von Einkommen oder Krankenversicherung abhängt, der erst nach mehr als zwei aufeinanderfolgenden Jahren Abwesenheit verloren geht und der Ihnen das öffentliche Gesundheitssystem aus eigenem Recht öffnet. Für viele Familien ist das die eigentliche Ziellinie, für manche, wie wir sehen werden, auch der richtige Endpunkt.
Jahr 8: die Passfrage
Seit dem 19. Dezember 2023 folgt die Einbürgerung dem Gesetz 149(I)/2023. Erwachsene müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
zwölf Monate rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts unmittelbar vor dem Antrag, mit insgesamt höchstens 90 Tagen Abwesenheit;
mindestens sieben Jahre rechtmäßigen Aufenthalts in den zehn Jahren vor diesen zwölf Monaten, gezählt als tatsächlich in Zypern verbrachte Zeit, insgesamt also mindestens acht Jahre;
Griechisch auf Niveau B1, nachgewiesen durch eine schriftliche Prüfung;
eine Bescheinigung über Kenntnisse des politischen und gesellschaftlichen Lebens Zyperns, erworben in einem eigenen Test;
guter Leumund, angemessener Wohnraum und stabile, regelmäßige Mittel für Sie und Ihre Familie;
die Absicht, in der Republik zu leben.
Für hochqualifizierte Beschäftigte von Unternehmen, die über die Business Facilitation Unit zugelassen sind, gibt es einen schnelleren Weg: nach den zwölf Monaten drei Jahre Aufenthalt mit Griechisch B1 oder vier Jahre mit A2, insgesamt also vier oder fünf Jahre. Sie müssen mindestens zwei Jahre bei einem solchen Unternehmen beschäftigt sein und es bei Antragstellung noch sein.
Drei Punkte verdienen Nachdruck.
Erstens: Die zwölf Monate vor dem Antrag sind streng. Neunzig Tage Abwesenheit in einem ganzen Jahr reichen für einen Sommer daheim und eine kurze Reise, nicht für einen Plan-B-Winter. Wer den Pass will, legt seine Plan-B-Reisen vor das letzte Jahr, nicht hinein.
Zweitens: Die Sprachprüfung ist ernst gemeint. B1 heißt, dass Sie ein Gespräch auf dem Amt führen und einen kurzen Brief schreiben können, in einer Sprache mit eigenem Alphabet. Familien, die im ersten Jahr mit dem Unterricht beginnen, schaffen B1 bis Jahr sieben ohne Drama; wer in Jahr sieben beginnt, schafft es selten bis Jahr acht.
Drittens: Zypern erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft, Ihr Herkunftsland vielleicht nicht. Für Deutsche ist das seit 2024 kein Hindernis mehr, für Schweizer nie gewesen. Österreicher brauchen vorher die Beibehaltungsbewilligung, sonst verlieren sie ihren Pass.
Was bringt ein zyprischer Pass einem EU-Bürger überhaupt? Die Freizügigkeit haben Sie schon. Neu sind das Wahlrecht bei nationalen Wahlen, ein zweiter EU-Pass eines zweiten Staates mit eigenen Konsulaten und eine Absicherung gegenüber der Politik des ersten Staates, wohin auch immer sie sich entwickelt. Für Schweizer kommt die volle EU-Bürgerschaft hinzu.
Eine realistische Anmerkung: Die Türkei erkennt die Republik Zypern nicht an, und ihre Regeln für Inhaber zyprischer Pässe unterscheiden sich von denen für andere EU-Bürger; unsere Folge über die Türkei als Plan B erklärt die zyprische Seite. Behalten Sie Ihren ersten Pass, wenn Ihr Recht es erlaubt.
Jahr 1 bis 17: was Non-Dom leistet und was nicht
Während die Aufenthaltsuhr läuft, liefert die Steueruhr den Grund, aus dem viele Familien gekommen sind. Hier das Regime, wie es 2026 steht, präzise formuliert.
Was Non-Dom abdeckt. Wer in Zypern steuerlich ansässig, aber nicht domiziliert ist, zahlt 0 % SDC auf Dividenden und Zinsen. Dividenden unterliegen auch nicht der gewöhnlichen Einkommensteuer, die SDC ist also die maßgebliche Ebene, und Non-Dom beantwortet sie. Bis 2025 trugen Mieteinnahmen bei Domizilierten ebenfalls SDC; seit 2026 ist diese Abgabe für alle abgeschafft.
Was weiter gilt.
Körperschaftsteuer von 15 % auf den Gewinn Ihrer Gesellschaft, gleich, wem sie gehört.
Der GESY-Beitrag von 2,65 % auf Dividenden, Zinsen und Mieten, mit einem Einkommensdeckel von 180.000 Euro im Jahr, also höchstens 4.770 Euro.
Einkommensteuer auf Gehalt und Unternehmensgewinne: 0 % bis 22.000 Euro, dann 20 %, 25 %, 30 % und 35 % über 72.000 Euro. Neu Zugezogene können eine Befreiung von 50 % für Gehälter über 55.000 Euro für bis zu 17 Jahre erhalten oder eine von 20 %, höchstens 8.550 Euro im Jahr, für sieben Jahre, jeweils mit eigenen Bedingungen.
Kapitalertragsteuer von 20 %, aber nur auf zyprische Immobilien und auf Anteile an Gesellschaften, die solche halten; Gewinne aus anderen Aktien fallen nicht unter die zyprische Einkommensteuer. Seit 2026 beträgt der Lebensfreibetrag für den Verkauf des Hauptwohnsitzes 150.000 Euro.
8 % auf Kryptogewinne, ein neuer Pauschalsatz seit 2026.
Was es nicht gibt. Zypern erhebt keine Erbschaft-, Nachlass- oder Schenkungsteuer und seit 2017 keine jährliche Grundsteuer mehr. Für eine Familie, die über Generationen plant, zählt das so viel wie jeder Einkommensteuersatz.
Was Non-Dom nicht kann. Es berührt die Steuer Ihrer Gesellschaft nicht. Es beendet nicht die Ansprüche Ihres Herkunftslandes. Und es bringt nichts in einem Jahr, in dem Sie beide Ansässigkeitstests verfehlen: Ein Jahr überwiegend anderswo ist ein verlorenes Vorteilsjahr, aber kein Jahr auf dem Domizilzähler, der nur Ansässigkeitsjahre zählt.
Jahr 17: fiktives Domizil, die 5-%-Regel und die 250.000-Euro-Option
Wer kein zyprisches Ursprungsdomizil hat, gilt für die SDC als domiziliert, sobald er in mindestens 17 der 20 Steuerjahre vor dem betreffenden Jahr in Zypern steuerlich ansässig war. Eine Familie, die 2026 ansässig wird und ohne Unterbrechung bleibt, ist also für die Steuerjahre 2026 bis 2042 Non-Dom und ab 2043 fiktiv domiziliert.
Vor 2026 war das eine Klippe: Dividenden sprangen über Nacht von 0 % auf 17 % SDC. Heute ist es eine Stufe. Für eine fiktiv domizilierte Person gilt:
Dividenden aus Gewinnen ab 2026 tragen 5 % SDC, Dividenden aus älteren Gewinnen weiterhin 17 %;
Zinsen tragen 17 % SDC, mit 3 % für bestimmte Staats- und börsennotierte Anleihen.
Die Reform schuf außerdem einen Weg, die alte Behandlung zu behalten. Nach Artikel 3D des SDC-Gesetzes, erläutert im Rundschreiben 2/2026, kann eine Person ohne zyprisches Ursprungsdomizil, die fiktiv domiziliert wird, einen Pauschalbetrag von 250.000 Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren zahlen und gilt in dieser Zeit als nicht domiziliert. Ein zweiter, unmittelbar anschließender Fünfjahreszeitraum ist zu denselben Bedingungen möglich, also bis zu zehn weitere Jahre. Die Wahl ist unwiderruflich, der Betrag wird nicht erstattet und nicht verrechnet, und er ist bis zum Ende des Monats nach der Annahme durch die Steuerverwaltung zu zahlen. Der erste Zeitraum muss in dem Steuerjahr beginnen, in dem Sie erstmals als domiziliert gelten; ein späterer Einstieg ist nicht möglich. Der Antrag ist bis zum 30. Juni dieses Jahres zu stellen und kann bis zu zwei Jahre im Voraus gestellt werden.
Die Rechnung, die die meisten Kommentare auslassen: 250.000 Euro auf fünf Jahre sind 50.000 Euro im Jahr. Bei 5 % SDC zahlen Sie 50.000 Euro erst auf Dividenden von 1.000.000 Euro im Jahr. Bei 17 % auf Zinsen liegt die Schwelle bei rund 294.000 Euro Zinsen im Jahr. Darunter kostet die Pauschale mehr als die SDC, die sie ersetzt.
Für die meisten Unternehmer lautet die Antwort in Jahr siebzehn daher schlicht: den Status auslaufen lassen und 5 % auf Dividenden zahlen. Die 250.000-Euro-Option ist für wenige mit sehr großen Ausschüttungen oder einem großen zinstragenden Portfolio.
Noch eine Folge des 20-Jahres-Fensters: Jahre mit Steueransässigkeit anderswo verlangsamen die Zählung. Wer mitten im Aufenthalt vier Jahre in einem anderen Land ansässig ist, erreicht die siebzehn später.
Jahr 20 und danach: Ruhestand, Nachlass, nächste Generation
Ein langer Aufenthalt wird irgendwann zur Frage von Rente und Erbe.
Renten. Eine ausländische Rente für außerhalb Zyperns geleistete Arbeit wird pauschal mit 5 % auf den Betrag über 5.000 Euro im Jahr besteuert, sofern Sie nicht Jahr für Jahr die normalen Tarife wählen. Wie das Abkommen Ihre deutsche gesetzliche Rente, eine Beamtenpension oder eine österreichische ASVG-Pension zuordnet, ist vorab zu klären.
Nachlass. Da Zypern keine Erbschaftsteuer erhebt, wird die Frage, welches Erbrecht gilt. Zypern wendet die EU-Erbrechtsverordnung an: Ohne Rechtswahl gilt das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts, für einen langjährigen Einwohner also zyprisches Recht mit seinen Pflichtteilen für Ehegatten und Kinder. Ein Testament kann stattdessen das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen, also deutsches, österreichisches oder Schweizer Recht. Ein in Zypern formgerecht errichtetes Testament gehört zum Plan.
Die nächste Generation. Minderjährige Kinder können in der Regel zusammen mit einem Elternteil eingebürgert werden; volljährige Kinder entscheiden selbst, und das Griechisch aus der Schule ist der schwerste Teil, schon erledigt.
Glaube, Familie und eine orthodoxe Insel
Zypern hat das Christentum von den Aposteln selbst empfangen. Die Apostelgeschichte berichtet, dass Barnabas, ein auf der Insel geborener Levit, um das Jahr 45 mit Paulus zurückkam und dass in Paphos der römische Prokonsul Sergius Paulus zum Glauben fand. Die Kirche von Zypern ist eigenständig, seit das Konzil von Ephesus 431 ihre Unabhängigkeit bestätigte; nachdem Ende des fünften Jahrhunderts das Grab des Barnabas bei Salamis gefunden worden war, gewährte Kaiser Zenon ihrem Erzbischof Privilegien, die er bis heute nutzt, darunter die Unterschrift mit roter Tinte.
Dieses Erbe ist kein Museumsstück. Am Lazarus-Samstag, acht Tage vor Ostern, wird die Ikone des Heiligen durch Larnaka getragen. Namenstage werden wie Geburtstage gefeiert, Familien sitzen sonntags noch mit drei Generationen am Tisch, und die Pfarrei ist der Ort, an dem Neuankömmlinge die Menschen kennenlernen, die ihnen die nächsten zwanzig Jahre helfen. Katholiken finden lateinische Pfarreien, die seit Jahrhunderten von Franziskanern betreut werden, evangelische Christen eigene Gemeinden. Eine Gesellschaft, die Familie und Kirche stark hält, braucht weniger Staat, und Zypern lebt bei aller Bürokratie noch von dieser älteren Ordnung.
Recht und Moral sind nicht dasselbe, hier wie überall. Wir beschreiben, was das zyprische Recht verlangt; wie ein gutes Leben auf der Insel aussieht, entscheiden Sie und Ihre Familie.
Zwei Rechenbeispiele (zur Veranschaulichung, keine Mandanten)
Florian und Katrin: die Münchner Familie, die bis zum Pass geht. Florian, 45, und Katrin, 42, zogen im Januar 2026 mit zwei Kindern, 8 und 11, von München nach Limassol. Florian hielt 100 % an einer Münchner IT-GmbH; Katrin ist Ärztin und lernt Griechisch für die Approbation.
Der Wegzug. Die GmbH-Anteile lösten die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG aus; Florian beantragte die Zahlung in sieben Jahresraten, die in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung gewährt werden. Die Münchner Wohnung ist langfristig fest vermietet, nicht für die Familie verfügbar.
Die neue Struktur. Neue Aufträge laufen über eine zyprische Gesellschaft, die von Zypern aus geführt wird. Sie erzielt rund 280.000 Euro Gewinn; Florian bezieht 48.000 Euro Gehalt und schüttet den Rest nach 15 % Körperschaftsteuer aus, rund 197.000 Euro Dividenden mit 0 % SDC. Der GESY-Beitrag ist bei 4.770 Euro gedeckelt.
Die deutschen Uhren. Fünf Jahre Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland, deshalb Schenkungen an die Kinder erst danach. Ihr Steuerberater prüft § 2 AStG, solange die Mieteinnahmen und eine Beteiligung in Deutschland bleiben.
Der Pass. Deutschland erlaubt seit 2024 die doppelte Staatsbürgerschaft. Mit Griechisch B1 können beide frühestens 2034 die Einbürgerung beantragen; jeder Tag im Ausland schiebt den Termin nach hinten.
Jahr 17. Ab 2043 zahlt Florian 5 % SDC auf Dividenden aus Gewinnen nach 2026, beim heutigen Niveau rund 9.900 Euro im Jahr. Die 250.000-Euro-Option kostete das Fünffache; sie lassen den Status auslaufen.
Christoph und Anna: das Tiroler Paar, das beim Daueraufenthalt bleibt. Christoph, 58, und Anna, 55, haben 2025 ihren Innsbrucker Handwerksbetrieb verkauft und sind nach Paphos gezogen. Sie leben vom Ertrag eines Wertpapierdepots und ab 2032 von Christophs ASVG-Pension.
Der Wegzug. Für ihr Depot entstand eine österreichische Wegzugsbesteuerung, die sie in Raten zahlen. Österreich kennt keine Erbschaftsteuer mehr.
Die Steuer. Als Non-Dom tragen Dividenden und Zinsen aus dem Depot 0 % SDC, der GESY-Beitrag von 2,65 % gilt auf diese Erträge. Die Zuordnung der späteren Pension nach dem Abkommen von 1990 lassen sie vorab bestätigen.
Der Pass. Ohne Beibehaltungsbewilligung verlören sie die österreichische Staatsbürgerschaft. Sie bleiben beim Daueraufenthalt, den sie 2030 beantragen können.
Der Nachlass. Ein in Zypern errichtetes Testament wählt österreichisches Recht.
Für wen Zypern auf lange Sicht passt
Familien, die Wurzeln schlagen wollen in einem EU-Land mit lebendiger christlicher Kultur und berechenbarem Steuerrahmen;
Unternehmer und Investoren, die vor allem von Dividenden und Zinsen leben, Non-Dom viele Jahre nutzen und danach mit 5 % auf Dividenden leben können;
Menschen, die bereit sind, Griechisch zu lernen, wenn sie den Pass wollen, und zehn Jahre lang Tagebuch und Belegmappe zu führen;
Deutsche, die ihren Wegzug sauber vorbereiten, mit Blick auf § 6 AStG, Wohnung und Erbschaftsteuer.
Für wen es nicht passt
Wer einen Pass schnell oder für Geld will. Diese Tür schloss sich 2020, der verbleibende Weg dauert acht Jahre und führt über eine Sprachprüfung;
Österreicher, die ihre Staatsbürgerschaft nicht aufgeben wollen, wenn der zyprische Pass das Ziel ist; für sie ist der Daueraufenthalt der realistische Endpunkt;
wer jedes Jahr die Hälfte der Zeit anderswo verbringen will und trotzdem Daueraufenthalt oder Einbürgerung nach Plan erwartet;
wer Zypern nur als Steueradresse sieht. Die Vorteile eines langen Aufenthalts entstehen durch das Leben hier, und die Uhren erkennen den Unterschied.
Wie das zu Ihrem Plan B passt
Unsere Serie über einen zweiten Wohnsitz außerhalb der EU umfasst inzwischen Mexiko, Paraguay, die VAE, Panama, Georgien, die Philippinen, Montenegro und die Türkei. Über zwanzig Jahre gilt: Zypern ist das Haus, der Plan B ist die Tür. Nutzen Sie die frühen Jahre, während Sie Kontinuität aufbauen, um die Tür vorzubereiten; halten Sie Ihre Abwesenheiten bis zum Daueraufenthalt unter sechs Monaten im Jahr; und verbringen Sie die letzten zwölf Monate vor einem Einbürgerungsantrag fast ganz auf der Insel. Unsere Beiträge zur 60-Tage-Regel, zu den Mythen rund ums Auswandern, zum Bankkonto nach dem Auswandern und zur Firmengründung ergänzen die Details, ebenso unsere Seite zum Auswandern nach Zypern. Alle deutschen Artikel finden Sie im Blog.
Häufige Fragen
Wie lange gilt der Non-Dom-Status auf Zypern?
Bis Sie in 17 der vorangegangenen 20 Steuerjahre in Zypern ansässig waren. Wer ab 2026 ohne Unterbrechung ansässig ist, ist für 2026 bis 2042 Non-Dom. Danach kann ein Pauschalbetrag von 250.000 Euro die Behandlung um fünf Jahre verlängern, höchstens zweimal, beginnend mit dem Jahr, in dem Sie als domiziliert gelten.
Was passiert nach 17 Jahren mit meinen Dividenden?
Sie gelten als domiziliert. Dividenden aus Gewinnen ab 2026 tragen dann 5 % SDC, Dividenden aus älteren Gewinnen 17 %, Zinsen in der Regel 17 %. Der GESY-Beitrag von 2,65 %, gedeckelt bei 180.000 Euro Einkommen, gilt vorher wie nachher.
Wann bekomme ich auf Zypern einen Daueraufenthalt?
EU-Bürger können den Daueraufenthalt (MEU3) nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts beantragen. Abwesenheiten von insgesamt bis zu sechs Monaten im Jahr oder eine einzige von bis zu zwölf Monaten aus wichtigem Grund unterbrechen die Kontinuität nicht.
Kann ich zyprischer Staatsbürger werden, und muss ich Griechisch sprechen?
Ja, durch Einbürgerung: zwölf Monate ununterbrochener Aufenthalt vor dem Antrag plus sieben Jahre in den zehn Jahren davor, Griechisch B1, ein Landeskundetest, guter Leumund und ausreichende Mittel. Hochqualifizierte Beschäftigte zugelassener Unternehmen können nach vier oder fünf Jahren beantragen.
Lohnt sich die Non-Dom-Verlängerung für 250.000 Euro?
Nur bei hohen Erträgen. Der Betrag entspricht 50.000 Euro im Jahr, also 5 % SDC auf rund 1 Million Euro Dividenden jährlich oder 17 % auf rund 294.000 Euro Zinsen. Darunter ist die normale SDC günstiger.
Quellen
PwC Worldwide Tax Summaries, Zypern, Besteuerung natürlicher Personen (Tarif 2026, SDC-Sätze, Domizil und 17-aus-20-Regel): https://taxsummaries.pwc.com/cyprus/individual/taxes-on-personal-income
PwC Worldwide Tax Summaries, Zypern, Einkünfteermittlung (Befreiungen, Renten, Krypto, Mieten): https://taxsummaries.pwc.com/cyprus/individual/income-determination
PwC Worldwide Tax Summaries, Zypern, sonstige Steuern (GESY, Kapitalertragsteuer, Grundsteuer): https://taxsummaries.pwc.com/cyprus/individual/other-taxes
PwC Worldwide Tax Summaries, Zypern, steuerliche Ansässigkeit (183- und 60-Tage-Regel): https://taxsummaries.pwc.com/cyprus/individual/residence
KPMG Zypern, Rundschreiben 2/2026, Verlängerung des Non-Dom-Regimes: https://kpmg.com/cy/en/insights/tax-alerts/circular-2-2026-extensions-of-the-non-dom-regime.html
Sagehill Partners, Rundschreiben 2/2026, alternative SDC-Besteuerung: https://sagehillpartners.co/circular-2-2026-alternative-method-of-taxation-for-special-contribution-for-the-defence/
Health Insurance Organisation, GESY-Beiträge: https://www.gesy.org.cy/en-us/hiofinancing
Migrationsbehörde Zypern, Daueraufenthalt von EU-Bürgern (MEU3): https://www.gov.cy/mip-md/en/documents/permanent-residence-of-e-u-e-e-a-citizens-and-members-of-their-families-who-are-also-e-u-e-e-a-citizens-meu3/
Innenministerium Zypern, Aufenthaltskarten und Daueraufenthalt: https://www.gov.cy/moi/en/residence-cards/
Innenministerium Zypern, Einbürgerung aufgrund von Aufenthaltsjahren (Formular M127): https://www.gov.cy/moi/en/documents/acquisition-of-cypriot-citizenship-by-naturalization-due-to-years-of-residence-form-m127/
Gesetz 149(I)/2023 zur Änderung des Personenstandsgesetzes: https://www.cylaw.org/nomoi/arith/2023_1_149.pdf
Außensteuergesetz, § 6 und § 2 (gesetze-im-internet.de): https://www.gesetze-im-internet.de/astg/
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, § 2: https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__2.html
Abgabenordnung, § 8 Wohnsitz: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__8.html
Auswärtiges Amt, FAQ zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht seit 27.06.2024 (Mehrstaatigkeit): https://www.auswaertiges-amt.de/de/2664214-2664214
oesterreich.gv.at, Verlust, Entziehung, Verzicht auf die Staatsbürgerschaft (Beibehaltung): https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/menschen_aus_anderen_staaten/staatsbuergerschaft/Verlust_Entziehung_Verzicht_Staatsbuergerschaft
ESM, Fragen und Antworten zum Zypern-Programm (Bail-in, 47,5 %): https://www.esm.europa.eu/system/files/document/faq_cyprus_18092013_archived.pdf
Zentralbank Zyperns, Abwicklungsmaßnahmen bei Bank of Cyprus und Laiki, 30. März 2013: https://www.centralbank.cy/en/announcements/30032013-1
BBC News, Zypern hebt alle Kapitalverkehrskontrollen auf, April 2015: https://www.bbc.co.uk/news/world-europe-32194092
Al Jazeera, Zypern schafft das Programm Staatsbürgerschaft durch Investition ab, Oktober 2020: https://www.aljazeera.com/news/2020/10/13/cyprus-abolishes-citizenship-through-investment-programme
Kirche des heiligen Lazarus, Larnaka (Beschreibung Wikimedia Commons): https://commons.wikimedia.org/wiki/File:St_Lazarus_Church,Larnaca,_Cyprus(39979638895).jpg
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Titelbild: Mike McBey, Wikimedia Commons, CC BY 2.0, zugeschnitten.